Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptkategorie: Nach der Ausbildung
- Kategorie: Fachschule Kfz-Technik
- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11. Februar 2020 15:35
- Veröffentlicht: Donnerstag, 05. Dezember 2019 09:57
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Voraussetzung für die Aufnahme sind der Haupt- und Berufsschulabschluss/Berufsabschluss als KfZ-Mechatroniker/-in, KfZ-Mechaniker/-in, Automobilmechaniker/-in, Karosseriebauer/-in oder als KfZ-Elektriker/-in. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch andere Ausbildungsberufe zulassungsfähig, beispielhaft ist hier der Berufskraftfahrer / -in zu nennen. Bitte sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gern!
Darüber hinaus ist bis zur Zulassung zur Techniker-Abschlussprüfung (also zwei Jahre nach Beginn der Weiterbildung) eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in einem der genannten Berufe nachzuweisen. Das bedeutet, man muss zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht zwingend 12 Monate vorweisen, sondern kann diese im Rahmen der zweijährigen Vollzeitweiterbildung in den Schulferien oder ausbildungsbegleitend in Teilzeitarbeit ableisten. Auch hier beraten wir Sie gerne, welche Möglichkeiten und Varianten es in Ihrem speziellen Fall geben könnte.