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Der Weg zum BKM

Berufskolleg Mitte der Stadt Essen

Schwanenkampstr. 53
45127 Essen 

Telefon: (0201) 88-797-30
Telefax:(0201) 88-797-31
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An-/Abwesende Klassen

Anmeldung
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AG Beratung

Beratungssprechstunde

Beratungszeiten 2023/24

Die Beratungssprechstunde findet im neuen Schuljahr wie gewohnt von Montags bis Freitags in der 3./4. Stunde, also von 9.00 - 10.30 Uhr statt. Im Beratungszimmer (R. 106b) gibt es für Schüler und Schülerinnen, aber auch für die Eltern, die Gelegenheit, über Probleme in Schule, Beruf oder sonst im Leben mit einem Mitglied des Beratungsteams zu reden.

Das Beratungszimmer ist im Schuljahr 2023/24 wie folgt besetzt:

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Langfeld2 Felshart
Herr Schröter Frau Hempen Herr Langfeld Frau Felshart Herr Liess

(Jeweils 9.00 - 10.30 Uhr; Zusätzliche Termine, auch mit anderen Mitgliedern des Beratungsteams, können vereinbart werden.)

Außerdem gibt es folgende Beratungsangebote zu besonderen Schwerpunkten:

zu Fragen bei Praktikum und Berufsorientierung

 Preussner

Herr Veldboom Frau Bohnenkamp
Mi 14.15-15.30 Uhr

Schüler oder Schülerinnen, die dieses Angebot nutzen wollen, melden sich für die Zeit von ihrem jeweiligen Lehrer / Lehrerin (ohne weitere Angabe von Gründen) vom Unterricht ab, und erhalten nach der Beratung eine Bescheinigung, die sie später dem Lehrer / der Lehrerin vorlegen.

Die Berater und Beraterinnen sind natürlich zur Verschwiegenheit über die persönlichen Dinge, die sie in diesen Gesprächen unter Umständen erfahren, verpflichtet.

Der Beratungsraum mit seiner angenehmen Atmosphäre kann von allen Lehrerinnen und Lehrern außerhalb der Beratungssprechstunden für persönliche Gespräche mit SchülerInnen, Eltern oder Vertretern der Betriebe, Nachbesprechungen von Unterricht, etc. genutzt werden. So soll die Schwellenangst der SchülerInnen abgebaut werden und die Akzeptanz des Beratungsangebots gesteigert werden.

Beratungsaufgaben

Kernpunkt der Beratung ist das individuelle Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch soll berücksichtigen:

  • Ein ansprechendes Gesprächssetting in angenehmer, ruhiger Gesprächsatmosphäre
  • Adäquate Räumlichkeiten
  • Die Wahrung der Privatsphäre der Interessentinnen und Interessentin
  • Wesentliche Prinzipien der Gesprächsführung

a. Differenzierte Schullaufbahnberatung

  • Informationsveranstaltungen
  • Schriftliche Informationsblätter
  • Individuelle Beratungsgespräche

Das Beratungsgespräch soll hier besonders berücksichtigen:

  • Individuelle Fähigkeiten
  • Zielvorstellungen
  • Informationen über das Anforderungsprofil der Schullaufbahn
  • Alternative Wege

Für die Anmeldung zu vollzeitschulischen Bildungsgängen ist ein individuelles Beratungsgespräch notwendig. Ohne Beratungsgespräch erfolgt keine Aufnahme

b. Prävention (z. B. Sucht- und Gewaltprophylaxe)

Bestandteil des Beratungskonzeptes sind Maßnahmen, die darauf abzielen, präventiv zu wirken. In diesem Rahmen besteht Beratungsangebot für die vielfältigen persönlichen und sozialen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler.

Hier geschieht:

  • Einzelfallhilfe
  • Zusammenarbeit mit Beratungslehrerinnen
  • Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrerin
  • Zusammenarbeit mit beratenden Institutionen
  • Vernetzung mit städtischen und kirchlichen jugendpädagogischen Einrichtungen
  • Elternarbeit

c. Einzelfallhilfe

Dabei kann es sich handeln um:

  • Lernstörungen, Schulversagen, Schulverweigerung
  • Verhaltensstörungen
  • Soziale Konflikte im schulischen Bereich
  • Persönliche, familiäre und Beziehungsprobleme
  • Gesundheitliche Probleme
  • Schwierige finanzielle und rechtliche Situationen

Hierbei wählen Schülerinnen und Schüler sich in der Regel Beraterinnen und Berater ihres Vertrauens. Das sind Klassen- und FachlehrerInnen, SV-LehrerInnen, die Schulleitung oder BeratungslehrerInnen.

Die regelmäßigen Beratungssprechstunden der BeratungslehrerInnen bieten den SchülerInnen ein verlässliches Angebot mit angemessenem zeitlichen Rahmen.

BeratungslehrerInnen der AG Beratung verfügen über umfangreiche Kenntnisse über Beratungsinstitutionen, Beratungskonzepte und Prinzipien der Gesprächsführung. Hierzu nehmen die Teilnehmer der AG Beratung kontinuierlich an Fortbildungsangeboten (z.B. monatliche, dreistündige Fortbildungsmaßname „Kollegiale Fallberatung“) sowie an regelmäßigen Treffen der AG Beratung mit dem Ziel der Konzeption und Evaluation des Beratungsangebots teil.

Häufig sind die Beraterinnen und Berater nicht in der Lage, diese Krisen mit den Ratsuchenden zu bearbeiten und zu lösen, können aber Gesprächspartner und kompetente Vermittler zu anderen professionellen Beratungsinstitutionen sein.

Dabei geht die Beratung in zwei Richtungen. Diese Institutionen sind unserer Schule bei weitgehender Beratung unserer SchülerInnen und LehrerInnen behilflich. Ebenfalls sind wir AnsprechpartnerInnen für deren Klienten insbesondere bei der Schullaufbahnberatung. Die BeratungslehrerInnen arbeiten kooperativ mit verschiedenen KollegInnen zusammen, die durch ihre Funktion AnsprechpartnerInnen für einzelne Institutionen sind. Darüber hinaus kommt den BeratungslehrerInnen eine wesentliche Rolle bei der Kontaktpflege und Ansprechbarkeit für diese Beratungsinstitutionen zu.

Kontakte mit folgenden Beratungsinstitutionen bestehen z.T. schon und sollen ausgebaut werden:

 

  • Berufsberatung / Arbeitsamt
  • Regionale Schulberatungsstelle
  • Psychologische Beratungsstelle
  • Suchtberatungsstelle (Krisenhilfe e.V.)
  • Aidsberatungsstelle
  • RAA (Stadtamt 05-13/Büro für interkulturelle Arbeit)
  • Jugendamt und Stadtteilzentren
  • Pro Familia
  • Ev. Beratungsstelle für Flüchtlingsfragen
  • Ev. Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familie
  • Ev. Jugend- und Familienhilfe
  • Donum Vitae
  • Ausländeramt
  • Ausländerbeirat
  • Bundeswehr
  • Schuldnerberatung
  • Pro Asyl
  • Jugendberufshilfe

Beratungskonzept des BKM

Beratungsaufgaben

"Beratung will nicht nur Informationsdefizite von Schülerinnen und Schülern beziehungsweise deren Eltern ausgleichen und bei individuellen Schwierigkeiten oder Störungen helfen, sondern stärker als bisher dem wirkungsvollen und befriedigenden Lernen, Lehren, Arbeiten und Zusammenleben in der Schule im Rahmen eines partnerschaftlichen und kollegialen Sich-Beratens dienen. Auf diese Weise trägt sie mit dazu bei, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erfüllen und rechtzeitig und vorausschauend die Bedingungen und Inhalte mitzugestalten, die den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an Schule entsprechen."

Kernpunkt der Beratung ist jedoch das individuelle Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch soll berücksichtigen:

  • Wesentliche Prinzipien der Gesprächsführung, nämlich: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, und Hilfe zur Selbsthilfe als Zielvorgabe.
  • Ein ansprechendes Gesprächssetting in angenehmer, ruhiger Gesprächsatmosphäre, dazu gehören auch adäquate Räumlichkeiten.
Beratung wird von allen Mitgliedern der Institution Schule getragen.

a. Schullaufbahnberatung

Viele der Jugendlichen sind orientierungslos und können sich nur schwer selbst einschätzen. Da unser Schulsystem vielfältige Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Abschlüsse bietet, ist eine differenzierte Schullaufbahnberatung unerlässlich.
Informationsveranstaltungen für interne und externe Schulklassen bieten eine erste Orientierung und sie senken ggf. die Hemmschwelle zum Berufskolleg, wenn sie vor Ort durchgeführt werden. Solche Veranstaltungen sind mit Schnupperunterricht von Kleingruppen in den für sie in Frage kommenden Klassen begleitet. Diese Veranstaltungen werden stundenplantechnisch von der stellvertretenden Schulleitung vorbereitet. Durchgeführt werden sie von den Verantwortlichen des Bildungsgangs oder den Beratungslehrerinnen.
Schriftliche Informationsblätter sichern solche Veranstaltungen und bieten Möglichkeiten des verglei-chenden Durcharbeitens. Sie geben den dualen Ausbildungspartnern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit der Information. Herausgegeben werden diese Informationsblätter von der Schulleitung in Absprache mit den Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit und der Bildungsgänge. Auf Aktualität und entsprechend einheitliches Layout wird Wert gelegt.
In individuellen Beratungsgesprächen werden mit Hilfe von vollständigen Beratungsunterlagen Zielvorstellungen der Interessenten und Interessentinnen auf ihre Realisierbarkeit abgeklopft.
Das Beratungsgespräch soll hier besonders berücksichtigen:
  • Individuelle Fähigkeiten
  • Zielvorstellungen
  • Informationen über das Anforderungsprofil der Schullaufbahn
  • Alternative Wege
Für die Anmeldung zu vollzeitschulischen Bildungsgängen ist ein individuelles Beratungsgespräch notwendig. Ohne Beratungsgespräch erfolgt keine Aufnahme.
Durchgeführt werden diese individuellen Beratungsgespräche von den Verantwortlichen der Bildungsgänge und weiteren Schullaufbahnberaterinnen und -beratern (in der Regel erfahrene Lehrkräfte des Bildungsgangs) sowie den Beratungslehrerinnen.
Beratungstage während der Anmeldung zum neuen Schuljahr bieten die Möglichkeit, diese individuellen Beratungsgespräche zu führen. Ergänzt werden diese durch regelmäßige Sprechzeiten.
Aufnahmen von Interessentinnen und Interessenten regeln die Verantwortlichen des Bildungsganges in Absprache mit den BeratungslehrerInnen. Nachträgliche Aufnahmen in vollzeitschulische Bildungsgänge sind möglich, bis die Kapazitäten erschöpft sind. Sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn sind Neuaufnahmen nur noch in Ausnahmefällen und bei entsprechenden Voraussetzungen möglich, da keine Abschlüsse mehr erworben werden können und die Unterrichtsarbeit nachhaltig gestört wird.

b. Prävention

Bestandteil eines Beratungskonzeptes sind Maßnahmen, die darauf abzielen, präventiv zu wirken. Die Erkenntnisse der Pädagogischen Psychologie, der Diskussion um Gewalt- und um Suchtproblematiken haben immer wieder darauf verwiesen, dass nicht abgewartet werden soll, bis bestimmte Probleme sich massiv ausbreiten. Präventive Maßnahmen können positiv Schulatmosphäre so verändern, dass bestimmte Problemlagen gar nicht erst in massiver Form auftreten.
Als eine präventive Maßnahme zur Verbesserung der Schulatmosphäre und des unterrichtlichen Geschehens ist das Konzept des Schülerclubs zu verstehen. Hier hat die Vielfalt der sehr heterogenen Schulformen und der damit verbundenen sehr unterschiedlichen Schülergruppierungen einen Raum der sozialen Begegnung und des gegenseitigen Kennenlernens und Verstehens. So soll der Club ein Schon- und Freiraum mit schülerspezifischer Atmosphäre sein.
Einzelne Projekte, die von freizeitpädagogischen Maßnahmen bis zur Raumgestaltung mit unterrichtsbezogenen Schülerergebnissen reichen, fördern eine Atmosphäre, in der deutlich wird, dass die Interessen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ernst genommen werden.
In diesem Rahmen besteht ein niederschwelliges Beratungsangebot für die vielfältigen persönlichen und sozialen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler.
Hier geschieht:
  • Einzelfallhilfe
  • Zusammenarbeit mit Beratungslehrerinnen
  • Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrerin
  • Zusammenarbeit mit beratenden Institutionen
  • Vernetzung mit städtischen und kirchlichen jugendpädagogischen Einrichtungen
  • Elternarbeit
  • Initiierung von freizeitpädagogischen Projekten, die
  • das Selbstbewusstsein von jungen Menschen fördern.
  • sie für ein größeres gegenseitiges Verständnis der unterschiedlichen Kulturen sensibilisieren, aus denen die Schülerinnen und Schüler kommen,
  • die Motivation für Schule und Ausbildungssystem fördern.
Darüber hinaus ermöglichen Projekte im Rahmen der Jugendkulturarbeit (Breakdance, Kochen, Kunst-AG, Anti-Aggressionstraining usw.) eine Verbindung von Schule und Freizeit. Hier können eigene Fähigkeiten entdeckt, ausprobiert und ausgebaut werden. Diese Angebote sollen offen, kommunikativ und persönlichkeitsstabilisierend wirken.
Im Rahmen von verschiedenen Unterrichtsprojekten und außerunterrichtlichen Aktivitäten wird die Medienkompetenz (Computerschulung, Multimedia, Internet etc.) von Schülerinnen und Schülern gefördert. Als präventive Maßnahme soll sie die Integration in die Arbeitswelt erleichtern.

c. Einzelfallhilfe

Unsere Schule versteht sich als soziale Institution, die die schulische und personale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler begleitet. Dabei kann sie sich nicht auf eine reine Vermittlung von beruflich relevanten Qualifikationen beschränken, sondern muss ebenfalls krisenhafte Entwicklungsprozesse und Probleme von Schülerinnen und Schülern aufmerksam begleiten.
Dabei kann es sich handeln um:
  • Lernstörungen und Schulversagen
  • Verhaltensstörungen
  • Soziale Konflikte im schulischen Bereich
  • Persönliche, familiäre und Beziehungsprobleme
  • Gesundheitliche Probleme
  • Schwierige finanzielle und rechtliche Situationen
Hierbei wählen Schülerinnen und Schüler sich in der Regel Beraterinnen und Berater ihres Vertrauens. Das sind Klassen- und FachlehrerInnen, SV-LehrerInnen, die Schulleitung oder BeratungslehrerInnen.
Häufig sind die Beraterinnen und Berater nicht in der Lage, diese Krisen mit den Ratsuchenden zu bearbeiten und zu lösen, können aber Gesprächspartner und kompetente Vermittler zu anderen professionellen Beratungsinstitutionen sein.
BeratungslehrerInnen verfügen über umfangreiche Kenntnis der Beratungsinstitutionen und können auch Schulleitung und Kollegium über Hilfemöglichkeiten beraten. Sie sind jedoch nicht in der Lage, die Vielzahl von Einzelfallberatungen zu übernehmen.

d. Förderung

Bei Lern-, Leistungs- und Sprachproblemen von einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw. Schüler-gruppen sollte Beratung einsetzen, um diese zu fördern.
1. Zunächst sollten die Potentiale der Klassen- und Fachlehrer und des Klassenverbandsausgeschöpft werden, so z.B.
  • Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, Konzentrationstraining
  • Anregung von Lernpartnerschaften
  • Beratung über Leistungsanforderungen
2. Die Bildungsgangskonferenzen der Berufsschule bestimmen Förderpläne und Förderkonzepte für einzelne Klassen bzw. SchülerInnen (z. B. in den Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch).
3. Bei gravierenderen Problemen soll eine Vermittlung in fördernde Maßnahmen anderer Institutionen stattfinden:
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für SchülerInnen des dualen Systems in Zusammenarbeit mit den Trägern des Verbundsystems und dem Arbeitsamt
  • Fördermaßnahmen für ausländische SchülerInnen in Zusammenarbeit mit der RAA
  • Hausaufgabenhilfe
Wünschenswert wäre eine umfangreichere Förderungsmöglichkeit für SchülerInnen mit Lern- und Leistungsproblemen, wie z.B.
  • Kurse zum Abbau von Prüfungsängsten
  • Förderung von deutschen und ausländischen SchülerInnen im sprachlichen Bereich
  • Ausdehnung der Förderung in den Fächern Englisch, Mathematik und Lerntechniken
Nach Ausschöpfen der fördernden Möglichkeiten muss bei Misserfolgen auch über eine Veränderung der Zielperspektive gemeinsam mit den SchülerInnen und mit den Erziehungsberechtigten bzw. Ausbildern rechtzeitig gesprochen werden. Dabei sollte eine Prämisse ganz wesentlich sein:
Keine Schülerin und kein Schüler soll die Schule wegen Misserfolg verlassen
  • ohne eine Beratung,
  • ohne Rückmeldung über die Ursachen des Misserfolgs und
  • ohne Perspektive.
Hier ist aufgrund des Vertrauensverhältnisses in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer gefragt. Diese können Fachlehrerinnen und Fachlehrer oder Beratungslehrerinnen hinzuziehen.

e. Organisationsentwicklung

Die neuere Diskussion um Schulentwicklung bringt auch einen neuen Aspekt in die Beratung: Die Organisationsentwicklung: Damit sollen die Prozesse verstanden werden, in denen sich Schule mit ihren Mitgliedern auf den Weg macht, ihre Strukturen zu verändern, ihre Organisation zu verbessern, ihre Effektivität zu erhöhen mit dem Ziel der verbesserten Qualität der Arbeit und der Zufriedenheit der Beteiligten.
Eine Vielzahl an pädagogischen Problemen muss aktuell bearbeitet werden, dazu sind Initiativen und Arbeitsstrukturen erforderlich, die dies ermöglichen. Wesentliche Arbeitsformen sind Steuerungsgruppen, die unter Einbeziehung von interessierten und beteiligten Kolleginnen und Kollegen vorbereitend für das Gesamtkollegium wesentliche Arbeitsschritte vollziehen.
Der Organisationsentwicklung kommt an unserer Schule wachsende Bedeutung zu:
Die Arbeitsgruppe Schulentwicklung arbeitet daran, das Schulprogramm weiter zu entwickeln. Dabei sieht die Arbeitsgruppe ihre Aufgaben darin, neue Ideen zu entwickeln, Impulse in das Kollegium zu tragen und pädagogische Tage zu initiieren.
Die Neuordnung von Ausbildungsgängen innerhalb der Berufsausbildung macht erhebliche konzeptionelle Arbeit in den entsprechenden Abteilungen notwendig.
Die hohe Zahl der Ausbildungsabbrecher und viele vom Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt unversorgte Bewerberinnen machen es notwendig, ständig an der Konzeption der berufsvorbereitenden Bildungsangebote zu arbeiten.
Zu den benannten, noch unbearbeiteten pädagogischen Problemen gehören z.B. die Schulversäumnisse von Schülerinnen und Schülern und den pädagogisch adäquaten Umgang damit.
Die Vielzahl der Prozesse innerhalb der Organisationsentwicklung machen deutlich, dass neben dem unterrichtlichen Auftrag der Schule hier ein großer Bedarf an Beratung (im Sinne von „sich miteinander beraten") wartet.
Das ist eine Aufgabe, die sich an alle Mitglieder der Schule richtet.
Der Schulleitung kommt hierbei eine wesentliche koordinierende Aufgabe zu, den Beratungslehrerinnen eine initiierende, hinweisende Aufgabe. Schulorganisation muss es möglich machen, dass alle Beteiligten an unterschiedlichen Fragestellungen arbeiten können.

f. Zusammenarbeit mit anderen Beratungsinstitutionen

Wichtiger Bestandteil des schulischen Beratungssystems ist die Vernetzung mit dem Beratungsangebot der Stadt Essen und anderen Beratungsstellen.
Dabei geht die Beratung in zwei Richtungen. Diese Institutionen sind unserer Schule bei weitgehender Beratung unserer SchülerInnen und LehrerInnen behilflich. Ebenfalls sind wir AnsprechpartnerInnen für deren Klienten insbesondere bei der Schullaufbahnberatung. Die BeratungslehrerInnen arbeiten kooperativ mit verschiedenen KollegInnen zusammen, die durch ihre Funktion AnsprechpartnerInnen für ein-zelne Institutionen sind. Darüber hinaus kommt den BeratungslehrerInnen eine wesentliche Rolle bei der Kontaktpflege und Ansprechbarkeit für diese Beratungsinstitutionen zu.
Kontakte mit folgenden Beratungsinstitutionen bestehen z.T. schon und sollen ausgebaut werden:
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Regionale Schulberatungsstelle
  • Suchtberatungsstelle (Suchthilfe direkt Essen gGmbH)
  • Aidsberatungsstelle
  • RAA
  • Jugendamt und Stadtteilzentren
  • Familienberatung der AWO
  • Flüchtlingsberatung beim Diakoniewerk Essen
  • Ev. Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familie
  • Ev. Jugend- und Familienhilfe
  • Donum Vitae
  • Ausländeramt
  • Ausländerbeirat
  • Bundeswehr
  • Schuldnerberatung
  • Pro Asyl
  • Jugendberufshilfe

g. Kollegiale Beratung

Für kollegiale Fallberatung, die sich auf die Beratungsarbeit bezieht, treffen sich Mitglieder der AG Beratung nach Bedarf.
Entsteht innerhalb des Kollegiums Beratungsbedarf, der sich auf Konflikte mit anderen KollegInnen oder mit der Schulleitung bezieht, muss abgewogen werden, ob eine Beratung durch KollegInnen des eigenen Kollegiums sinnvoll erscheint.

h. Beratungssprechstunde

An jedem Schultag steht zu einer festgesetzten Zeit (9.00-10.30 Uhr) ein Mitglied der Gruppe zur Beratung zur Verfügung.
SchülerInnen, die Beratung in Anspruch nehmen wollen, können sich dafür vorübergehend vom Unterricht abmelden (wenn dem nicht gewichtige unterrichtliche Gründe (Klassenarbeit) entgegenstehen). Nach Abschluss des Beratungsgesprächs erhalten sie eine Bescheinigung, auf der die Zeit der Beratung vermerkt ist.
Das Beratungsangebot steht auch LehrerInnen und Eltern zur Verfügung.

i. Supervision für Beratende

Den BeraterInnen soll regelmäßig die Möglichkeit der Gruppen- und Einzelsupervision gegeben werden. Dazu nimmt die Schule über die Schulleitung Kontakt mit Supervisoren des RP auf und organisiert ein Treffen, bei dem die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit verabredet werden.

j. AG Beratung

Die AG Beratung ist eine offene Arbeitsgemeinschaft am BKM. Teilnehmen können interessierte KollegInnen, SchülerInnen, Eltern und Vertreter der dualen Partner. Die Termine der Sitzung werden (auf der Internet-Homepage des BKM) rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben und die interessierte Schulöffentlichkeit wird dazu eingeladen.
Die AG Beratung trifft sich weiterhin zur Koordinierung der Beratungsarbeit am BKM.
Sie
  • organisiert die Öffentlichkeitsarbeit, um das Beratungsangebot allen InteressentInnen bekannt zu machen;
  • organisiert Fortbildungsangebote für die Beratenden am BKM;
  • organisiert Supervisionsangebote für die Beratenden am BKM;
  • organisiert Veranstaltungen zur Prävention;
  • sammelt Informationen über externe Beratungsangebote und bereitet sie für die Beratenden am BKM auf;
  • entwickelt das Beratungskonzept weiter;
  • evaluiert die Beratungsarbeit;
  • vertritt die Interessen der Beratenden gegenüber der Schulleitung.
Die AG Beratung wählt eine Person als Leitung. Der/die Leiter/in lädt zu den Sitzungen der AG Beratung ein, stellt die Tagesordnung zusammen und leitet die Sitzungen. Die Leitung der AG wird zu Beginn des Schuljahrs für jeweils ein Jahr gewählt.
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