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Der Weg zum BKM

Berufskolleg Mitte der Stadt Essen

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Beratungssprechstunde

Beratungszeiten 2023/24

Die Beratungssprechstunde findet im neuen Schuljahr wie gewohnt von Montags bis Freitags in der 3./4. Stunde, also von 9.00 - 10.30 Uhr statt. Im Beratungszimmer (R. 106b) gibt es für Schüler und Schülerinnen, aber auch für die Eltern, die Gelegenheit, über Probleme in Schule, Beruf oder sonst im Leben mit einem Mitglied des Beratungsteams zu reden.

Das Beratungszimmer ist im Schuljahr 2023/24 wie folgt besetzt:

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Langfeld2 Felshart
Herr Schröter Frau Hempen Herr Langfeld Frau Felshart Herr Liess

(Jeweils 9.00 - 10.30 Uhr; Zusätzliche Termine, auch mit anderen Mitgliedern des Beratungsteams, können vereinbart werden.)

Außerdem gibt es folgende Beratungsangebote zu besonderen Schwerpunkten:

zu Fragen bei Praktikum und Berufsorientierung

 Preussner

Herr Veldboom Frau Bohnenkamp
Mi 14.15-15.30 Uhr

Schüler oder Schülerinnen, die dieses Angebot nutzen wollen, melden sich für die Zeit von ihrem jeweiligen Lehrer / Lehrerin (ohne weitere Angabe von Gründen) vom Unterricht ab, und erhalten nach der Beratung eine Bescheinigung, die sie später dem Lehrer / der Lehrerin vorlegen.

Die Berater und Beraterinnen sind natürlich zur Verschwiegenheit über die persönlichen Dinge, die sie in diesen Gesprächen unter Umständen erfahren, verpflichtet.

Der Beratungsraum mit seiner angenehmen Atmosphäre kann von allen Lehrerinnen und Lehrern außerhalb der Beratungssprechstunden für persönliche Gespräche mit SchülerInnen, Eltern oder Vertretern der Betriebe, Nachbesprechungen von Unterricht, etc. genutzt werden. So soll die Schwellenangst der SchülerInnen abgebaut werden und die Akzeptanz des Beratungsangebots gesteigert werden.

Beratungsaufgaben

Kernpunkt der Beratung ist das individuelle Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch soll berücksichtigen:

  • Ein ansprechendes Gesprächssetting in angenehmer, ruhiger Gesprächsatmosphäre
  • Adäquate Räumlichkeiten
  • Die Wahrung der Privatsphäre der Interessentinnen und Interessentin
  • Wesentliche Prinzipien der Gesprächsführung

a. Differenzierte Schullaufbahnberatung

  • Informationsveranstaltungen
  • Schriftliche Informationsblätter
  • Individuelle Beratungsgespräche

Das Beratungsgespräch soll hier besonders berücksichtigen:

  • Individuelle Fähigkeiten
  • Zielvorstellungen
  • Informationen über das Anforderungsprofil der Schullaufbahn
  • Alternative Wege

Für die Anmeldung zu vollzeitschulischen Bildungsgängen ist ein individuelles Beratungsgespräch notwendig. Ohne Beratungsgespräch erfolgt keine Aufnahme

b. Prävention (z. B. Sucht- und Gewaltprophylaxe)

Bestandteil des Beratungskonzeptes sind Maßnahmen, die darauf abzielen, präventiv zu wirken. In diesem Rahmen besteht Beratungsangebot für die vielfältigen persönlichen und sozialen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler.

Hier geschieht:

  • Einzelfallhilfe
  • Zusammenarbeit mit Beratungslehrerinnen
  • Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrerin
  • Zusammenarbeit mit beratenden Institutionen
  • Vernetzung mit städtischen und kirchlichen jugendpädagogischen Einrichtungen
  • Elternarbeit

c. Einzelfallhilfe

Dabei kann es sich handeln um:

  • Lernstörungen, Schulversagen, Schulverweigerung
  • Verhaltensstörungen
  • Soziale Konflikte im schulischen Bereich
  • Persönliche, familiäre und Beziehungsprobleme
  • Gesundheitliche Probleme
  • Schwierige finanzielle und rechtliche Situationen

Hierbei wählen Schülerinnen und Schüler sich in der Regel Beraterinnen und Berater ihres Vertrauens. Das sind Klassen- und FachlehrerInnen, SV-LehrerInnen, die Schulleitung oder BeratungslehrerInnen.

Die regelmäßigen Beratungssprechstunden der BeratungslehrerInnen bieten den SchülerInnen ein verlässliches Angebot mit angemessenem zeitlichen Rahmen.

BeratungslehrerInnen der AG Beratung verfügen über umfangreiche Kenntnisse über Beratungsinstitutionen, Beratungskonzepte und Prinzipien der Gesprächsführung. Hierzu nehmen die Teilnehmer der AG Beratung kontinuierlich an Fortbildungsangeboten (z.B. monatliche, dreistündige Fortbildungsmaßname „Kollegiale Fallberatung“) sowie an regelmäßigen Treffen der AG Beratung mit dem Ziel der Konzeption und Evaluation des Beratungsangebots teil.

Häufig sind die Beraterinnen und Berater nicht in der Lage, diese Krisen mit den Ratsuchenden zu bearbeiten und zu lösen, können aber Gesprächspartner und kompetente Vermittler zu anderen professionellen Beratungsinstitutionen sein.

Dabei geht die Beratung in zwei Richtungen. Diese Institutionen sind unserer Schule bei weitgehender Beratung unserer SchülerInnen und LehrerInnen behilflich. Ebenfalls sind wir AnsprechpartnerInnen für deren Klienten insbesondere bei der Schullaufbahnberatung. Die BeratungslehrerInnen arbeiten kooperativ mit verschiedenen KollegInnen zusammen, die durch ihre Funktion AnsprechpartnerInnen für einzelne Institutionen sind. Darüber hinaus kommt den BeratungslehrerInnen eine wesentliche Rolle bei der Kontaktpflege und Ansprechbarkeit für diese Beratungsinstitutionen zu.

Kontakte mit folgenden Beratungsinstitutionen bestehen z.T. schon und sollen ausgebaut werden:

 

  • Berufsberatung / Arbeitsamt
  • Regionale Schulberatungsstelle
  • Psychologische Beratungsstelle
  • Suchtberatungsstelle (Krisenhilfe e.V.)
  • Aidsberatungsstelle
  • RAA (Stadtamt 05-13/Büro für interkulturelle Arbeit)
  • Jugendamt und Stadtteilzentren
  • Pro Familia
  • Ev. Beratungsstelle für Flüchtlingsfragen
  • Ev. Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familie
  • Ev. Jugend- und Familienhilfe
  • Donum Vitae
  • Ausländeramt
  • Ausländerbeirat
  • Bundeswehr
  • Schuldnerberatung
  • Pro Asyl
  • Jugendberufshilfe
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