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Entsorgung

Entsorgung

Bei der Entsorgung von Altölen wird in 3 verschiedenen Kategorien Unterschieden:

  • Altöl zur Aufbereitung
  • Altöl zur thermischen Nutzung
  • Altöl nicht wieder verwendbar

Als Altöle bezeichnet man alle Öle, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Zur Aufbereitung werden sie folgendermaßen in Sortiergruppen sortiert:

  • Sortengruppe 01 Motoröl
  • Sortengruppe 02 Getriebeöle
  • Sortengruppe 03 Hydrauliköle
  • Sortengruppe 04 Turbinenöle
  • Sortengruppe 05 Elektroisolieröl
  • Sortengruppe 06 Kompressorenöle
  • Sortengruppe 07 Maschinenöle
  • Sortengruppe 08 Prozessöle
  • Sortengruppe 09 Metallbearbeitungsöle

Ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung kann durch einen Entsorgungsnachweiß nachgewiesen werden. Altöl fällt zum Einzelentsorgungsnachweis erfolgen. Dieser Nachweis muss bis 3 Jahre nach der Entsorgung aufgehoben werden (falls mal ein Prüfer kommt und die richtige Entsorgung der letzten Entsorgungen prüfen will). Die Nachweise werden durch die jeweilige Behörde zugesandt.

Der Abfallschlüssel bei Motorölen und Getriebeölen ist 13 02 04.

Fachgerecht gesammelt und entsorgt werden müssen alle gebrauchten Schmierstoffe, damit von diesen Stoffen keine Umweltbelastung ausgehen kann. Aus vielen politischen Gründen werden alte Schmierstoffe nicht mehr so häufig zur einfachen thermischen Nutzung (Brennstoff in der Zementindustrie) aufgewertet sondern sie werden häufig wiederaufbereitet zu Recycling-Schmierstoffgrundölen. Dass der Weg immer weiter zum Wiederaufbereiten führt, sieht man an Hand des folgendem Beispieles, dass 1997 etwa 50% der Altölmenge in einer Zweitraffinerie wieder aufgearbeitet wurden.

Erstellt von: Stefan Hox

Kontrolliert von Marco Friedrichs.

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Zuletzt geändert am 30.11.2009 19:45 Uhr