Die Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht beginnt nach der allgemeinen 10-jährigen Schulpflicht. Diese endet in der Regel mit dem Schuljahr, in dem der Jugendliche sein 16. Lebensjahr vollendet.

Alle Jugendlichen, die bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit berufsschulpflichtig.

Aber auch die Jugendlichen unter 18 Jahren, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind noch berufsschulpflichtig. Sie sind noch bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem sie 18 Jahre alt werden. Sie können ihre Berufsschulpflicht am BKM in der JoA1 bzw. JoA3 (z.Zt. jeweils Mittwochs und Freitags, zwischen 7.15 und 14 Uhr) erfüllen.

 

Bestimmungen des Schulgesetzes finden Sie in §§ 34-41 SchulG.