Die Aufnahme in die Tages- und Abendschule erfolgt in jedem Jahr nach Abschluss der Sommerferien des Landes NRW. Eine Aufnahmeprüfung wird nicht durchgeführt.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Erfolgreicher Abschluss in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach Landesrecht
und - eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung erfüllt sein sollte,
und - Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
Alle Zeugnisse sind als beglaubigte Fotokopien einzureichen.
Die Beglaubigung kann auch an unserer Schule vorgenommen werden.
Eine Aufnahme kann auch erfolgen, wenn ein Berufsschulabschluss und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren mit evtl. Anrechnung des Besuches einer einschlägigen Berufsfachschule nachgewiesen wird.
Die Aufnahme in die Teilzeitform kann schon während der Erstausbildung erfolgen, da hier im Laufe der vierjährigen Studienzeit die obigen Bedingungen in der Regel erfüllt werden.
Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.
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