Verpflichtende Durchführung von COVID-19-Selbsttests am BKM
Ab Montag, dem 12.04.2021, sind Schüler:innen am BKM verpflichtet, zweimal pro Woche einen Schnelltest auf COVID-19 durchzuführen. Diese Test sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Tests werden jeweils in der ersten Stunde, die eine Klasse in der jeweiligen Woche hat, unter Anleitung der Lehrkräfte von den Schüler:innen selbst durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.