Beratungskonzept des BKM

Beratungsaufgaben

"Beratung will nicht nur Informationsdefizite von Schülerinnen und Schülern beziehungsweise deren Eltern ausgleichen und bei individuellen Schwierigkeiten oder Störungen helfen, sondern stärker als bisher dem wirkungsvollen und befriedigenden Lernen, Lehren, Arbeiten und Zusammenleben in der Schule im Rahmen eines partnerschaftlichen und kollegialen Sich-Beratens dienen. Auf diese Weise trägt sie mit dazu bei, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erfüllen und rechtzeitig und vorausschauend die Bedingungen und Inhalte mitzugestalten, die den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an Schule entsprechen."

Kernpunkt der Beratung ist jedoch das individuelle Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch soll berücksichtigen:

Beratung wird von allen Mitgliedern der Institution Schule getragen.

a. Schullaufbahnberatung

Viele der Jugendlichen sind orientierungslos und können sich nur schwer selbst einschätzen. Da unser Schulsystem vielfältige Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Abschlüsse bietet, ist eine differenzierte Schullaufbahnberatung unerlässlich.
Informationsveranstaltungen für interne und externe Schulklassen bieten eine erste Orientierung und sie senken ggf. die Hemmschwelle zum Berufskolleg, wenn sie vor Ort durchgeführt werden. Solche Veranstaltungen sind mit Schnupperunterricht von Kleingruppen in den für sie in Frage kommenden Klassen begleitet. Diese Veranstaltungen werden stundenplantechnisch von der stellvertretenden Schulleitung vorbereitet. Durchgeführt werden sie von den Verantwortlichen des Bildungsgangs oder den Beratungslehrerinnen.
Schriftliche Informationsblätter sichern solche Veranstaltungen und bieten Möglichkeiten des verglei-chenden Durcharbeitens. Sie geben den dualen Ausbildungspartnern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit der Information. Herausgegeben werden diese Informationsblätter von der Schulleitung in Absprache mit den Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit und der Bildungsgänge. Auf Aktualität und entsprechend einheitliches Layout wird Wert gelegt.
In individuellen Beratungsgesprächen werden mit Hilfe von vollständigen Beratungsunterlagen Zielvorstellungen der Interessenten und Interessentinnen auf ihre Realisierbarkeit abgeklopft.
Das Beratungsgespräch soll hier besonders berücksichtigen:
Für die Anmeldung zu vollzeitschulischen Bildungsgängen ist ein individuelles Beratungsgespräch notwendig. Ohne Beratungsgespräch erfolgt keine Aufnahme.
Durchgeführt werden diese individuellen Beratungsgespräche von den Verantwortlichen der Bildungsgänge und weiteren Schullaufbahnberaterinnen und -beratern (in der Regel erfahrene Lehrkräfte des Bildungsgangs) sowie den Beratungslehrerinnen.
Beratungstage während der Anmeldung zum neuen Schuljahr bieten die Möglichkeit, diese individuellen Beratungsgespräche zu führen. Ergänzt werden diese durch regelmäßige Sprechzeiten.
Aufnahmen von Interessentinnen und Interessenten regeln die Verantwortlichen des Bildungsganges in Absprache mit den BeratungslehrerInnen. Nachträgliche Aufnahmen in vollzeitschulische Bildungsgänge sind möglich, bis die Kapazitäten erschöpft sind. Sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn sind Neuaufnahmen nur noch in Ausnahmefällen und bei entsprechenden Voraussetzungen möglich, da keine Abschlüsse mehr erworben werden können und die Unterrichtsarbeit nachhaltig gestört wird.

b. Prävention

Bestandteil eines Beratungskonzeptes sind Maßnahmen, die darauf abzielen, präventiv zu wirken. Die Erkenntnisse der Pädagogischen Psychologie, der Diskussion um Gewalt- und um Suchtproblematiken haben immer wieder darauf verwiesen, dass nicht abgewartet werden soll, bis bestimmte Probleme sich massiv ausbreiten. Präventive Maßnahmen können positiv Schulatmosphäre so verändern, dass bestimmte Problemlagen gar nicht erst in massiver Form auftreten.
Als eine präventive Maßnahme zur Verbesserung der Schulatmosphäre und des unterrichtlichen Geschehens ist das Konzept des Schülerclubs zu verstehen. Hier hat die Vielfalt der sehr heterogenen Schulformen und der damit verbundenen sehr unterschiedlichen Schülergruppierungen einen Raum der sozialen Begegnung und des gegenseitigen Kennenlernens und Verstehens. So soll der Club ein Schon- und Freiraum mit schülerspezifischer Atmosphäre sein.
Einzelne Projekte, die von freizeitpädagogischen Maßnahmen bis zur Raumgestaltung mit unterrichtsbezogenen Schülerergebnissen reichen, fördern eine Atmosphäre, in der deutlich wird, dass die Interessen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ernst genommen werden.
In diesem Rahmen besteht ein niederschwelliges Beratungsangebot für die vielfältigen persönlichen und sozialen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler.
Hier geschieht:
Darüber hinaus ermöglichen Projekte im Rahmen der Jugendkulturarbeit (Breakdance, Kochen, Kunst-AG, Anti-Aggressionstraining usw.) eine Verbindung von Schule und Freizeit. Hier können eigene Fähigkeiten entdeckt, ausprobiert und ausgebaut werden. Diese Angebote sollen offen, kommunikativ und persönlichkeitsstabilisierend wirken.
Im Rahmen von verschiedenen Unterrichtsprojekten und außerunterrichtlichen Aktivitäten wird die Medienkompetenz (Computerschulung, Multimedia, Internet etc.) von Schülerinnen und Schülern gefördert. Als präventive Maßnahme soll sie die Integration in die Arbeitswelt erleichtern.

c. Einzelfallhilfe

Unsere Schule versteht sich als soziale Institution, die die schulische und personale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler begleitet. Dabei kann sie sich nicht auf eine reine Vermittlung von beruflich relevanten Qualifikationen beschränken, sondern muss ebenfalls krisenhafte Entwicklungsprozesse und Probleme von Schülerinnen und Schülern aufmerksam begleiten.
Dabei kann es sich handeln um:
Hierbei wählen Schülerinnen und Schüler sich in der Regel Beraterinnen und Berater ihres Vertrauens. Das sind Klassen- und FachlehrerInnen, SV-LehrerInnen, die Schulleitung oder BeratungslehrerInnen.
Häufig sind die Beraterinnen und Berater nicht in der Lage, diese Krisen mit den Ratsuchenden zu bearbeiten und zu lösen, können aber Gesprächspartner und kompetente Vermittler zu anderen professionellen Beratungsinstitutionen sein.
BeratungslehrerInnen verfügen über umfangreiche Kenntnis der Beratungsinstitutionen und können auch Schulleitung und Kollegium über Hilfemöglichkeiten beraten. Sie sind jedoch nicht in der Lage, die Vielzahl von Einzelfallberatungen zu übernehmen.

d. Förderung

Bei Lern-, Leistungs- und Sprachproblemen von einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw. Schüler-gruppen sollte Beratung einsetzen, um diese zu fördern.
1. Zunächst sollten die Potentiale der Klassen- und Fachlehrer und des Klassenverbandsausgeschöpft werden, so z.B.
2. Die Bildungsgangskonferenzen der Berufsschule bestimmen Förderpläne und Förderkonzepte für einzelne Klassen bzw. SchülerInnen (z. B. in den Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch).
3. Bei gravierenderen Problemen soll eine Vermittlung in fördernde Maßnahmen anderer Institutionen stattfinden:
Wünschenswert wäre eine umfangreichere Förderungsmöglichkeit für SchülerInnen mit Lern- und Leistungsproblemen, wie z.B.
Nach Ausschöpfen der fördernden Möglichkeiten muss bei Misserfolgen auch über eine Veränderung der Zielperspektive gemeinsam mit den SchülerInnen und mit den Erziehungsberechtigten bzw. Ausbildern rechtzeitig gesprochen werden. Dabei sollte eine Prämisse ganz wesentlich sein:
Keine Schülerin und kein Schüler soll die Schule wegen Misserfolg verlassen
Hier ist aufgrund des Vertrauensverhältnisses in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer gefragt. Diese können Fachlehrerinnen und Fachlehrer oder Beratungslehrerinnen hinzuziehen.

e. Organisationsentwicklung

Die neuere Diskussion um Schulentwicklung bringt auch einen neuen Aspekt in die Beratung: Die Organisationsentwicklung: Damit sollen die Prozesse verstanden werden, in denen sich Schule mit ihren Mitgliedern auf den Weg macht, ihre Strukturen zu verändern, ihre Organisation zu verbessern, ihre Effektivität zu erhöhen mit dem Ziel der verbesserten Qualität der Arbeit und der Zufriedenheit der Beteiligten.
Eine Vielzahl an pädagogischen Problemen muss aktuell bearbeitet werden, dazu sind Initiativen und Arbeitsstrukturen erforderlich, die dies ermöglichen. Wesentliche Arbeitsformen sind Steuerungsgruppen, die unter Einbeziehung von interessierten und beteiligten Kolleginnen und Kollegen vorbereitend für das Gesamtkollegium wesentliche Arbeitsschritte vollziehen.
Der Organisationsentwicklung kommt an unserer Schule wachsende Bedeutung zu:
Die Arbeitsgruppe Schulentwicklung arbeitet daran, das Schulprogramm weiter zu entwickeln. Dabei sieht die Arbeitsgruppe ihre Aufgaben darin, neue Ideen zu entwickeln, Impulse in das Kollegium zu tragen und pädagogische Tage zu initiieren.
Die Neuordnung von Ausbildungsgängen innerhalb der Berufsausbildung macht erhebliche konzeptionelle Arbeit in den entsprechenden Abteilungen notwendig.
Die hohe Zahl der Ausbildungsabbrecher und viele vom Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt unversorgte Bewerberinnen machen es notwendig, ständig an der Konzeption der berufsvorbereitenden Bildungsangebote zu arbeiten.
Zu den benannten, noch unbearbeiteten pädagogischen Problemen gehören z.B. die Schulversäumnisse von Schülerinnen und Schülern und den pädagogisch adäquaten Umgang damit.
Die Vielzahl der Prozesse innerhalb der Organisationsentwicklung machen deutlich, dass neben dem unterrichtlichen Auftrag der Schule hier ein großer Bedarf an Beratung (im Sinne von „sich miteinander beraten") wartet.
Das ist eine Aufgabe, die sich an alle Mitglieder der Schule richtet.
Der Schulleitung kommt hierbei eine wesentliche koordinierende Aufgabe zu, den Beratungslehrerinnen eine initiierende, hinweisende Aufgabe. Schulorganisation muss es möglich machen, dass alle Beteiligten an unterschiedlichen Fragestellungen arbeiten können.

f. Zusammenarbeit mit anderen Beratungsinstitutionen

Wichtiger Bestandteil des schulischen Beratungssystems ist die Vernetzung mit dem Beratungsangebot der Stadt Essen und anderen Beratungsstellen.
Dabei geht die Beratung in zwei Richtungen. Diese Institutionen sind unserer Schule bei weitgehender Beratung unserer SchülerInnen und LehrerInnen behilflich. Ebenfalls sind wir AnsprechpartnerInnen für deren Klienten insbesondere bei der Schullaufbahnberatung. Die BeratungslehrerInnen arbeiten kooperativ mit verschiedenen KollegInnen zusammen, die durch ihre Funktion AnsprechpartnerInnen für ein-zelne Institutionen sind. Darüber hinaus kommt den BeratungslehrerInnen eine wesentliche Rolle bei der Kontaktpflege und Ansprechbarkeit für diese Beratungsinstitutionen zu.
Kontakte mit folgenden Beratungsinstitutionen bestehen z.T. schon und sollen ausgebaut werden:

g. Kollegiale Beratung

Für kollegiale Fallberatung, die sich auf die Beratungsarbeit bezieht, treffen sich Mitglieder der AG Beratung nach Bedarf.
Entsteht innerhalb des Kollegiums Beratungsbedarf, der sich auf Konflikte mit anderen KollegInnen oder mit der Schulleitung bezieht, muss abgewogen werden, ob eine Beratung durch KollegInnen des eigenen Kollegiums sinnvoll erscheint.

h. Beratungssprechstunde

An jedem Schultag steht zu einer festgesetzten Zeit (9.00-10.30 Uhr) ein Mitglied der Gruppe zur Beratung zur Verfügung.
SchülerInnen, die Beratung in Anspruch nehmen wollen, können sich dafür vorübergehend vom Unterricht abmelden (wenn dem nicht gewichtige unterrichtliche Gründe (Klassenarbeit) entgegenstehen). Nach Abschluss des Beratungsgesprächs erhalten sie eine Bescheinigung, auf der die Zeit der Beratung vermerkt ist.
Das Beratungsangebot steht auch LehrerInnen und Eltern zur Verfügung.

i. Supervision für Beratende

Den BeraterInnen soll regelmäßig die Möglichkeit der Gruppen- und Einzelsupervision gegeben werden. Dazu nimmt die Schule über die Schulleitung Kontakt mit Supervisoren des RP auf und organisiert ein Treffen, bei dem die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit verabredet werden.

j. AG Beratung

Die AG Beratung ist eine offene Arbeitsgemeinschaft am BKM. Teilnehmen können interessierte KollegInnen, SchülerInnen, Eltern und Vertreter der dualen Partner. Die Termine der Sitzung werden (auf der Internet-Homepage des BKM) rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben und die interessierte Schulöffentlichkeit wird dazu eingeladen.
Die AG Beratung trifft sich weiterhin zur Koordinierung der Beratungsarbeit am BKM.
Sie
Die AG Beratung wählt eine Person als Leitung. Der/die Leiter/in lädt zu den Sitzungen der AG Beratung ein, stellt die Tagesordnung zusammen und leitet die Sitzungen. Die Leitung der AG wird zu Beginn des Schuljahrs für jeweils ein Jahr gewählt.