Ausbildungskosten und Förderung

Der Schulbesuch ist kostenfrei. Auch die Ausbildung in Werkstätten, Demonstrations- und Übungsräumen sowie in Laboratorien ist kostenfrei. Es können aber Aufwendungen für Bücher, Kopien und übliches Schulmaterial anfallen.

Die Anschaffung eines Laptops wird empfohlen.

Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich; Auskünfte erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Ebenso ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, früher „Meister-BaföG“) möglich. Mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ist zu klären, welche dieser Förderungen für den jeweiligen Fall geeignet ist. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.aufstiegs-bafoeg.de

Die Technikerausbildung wird z. B. bei Reha-Fällen im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) bzw. Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) finanziell gefördert. Auskünfte erteilt der Berufsförderungsdienst der Agentur für Arbeit oder anderer Institutionen.