BAföG

Hinweise zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG für SCHÜLER und Praktikanten

Schüler und Praktikanten haben dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn sie eine förderungsfähige Ausbildung betreiben und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Höhe der Förderung  hängt davon ab, inwieweit eigene finanzielle Mittel, die der Eltern und/oder des Ehegatten ausreichen, den Ausbildungsbedarf zu decken (individuelle Berechnung).

Wird Ausbildungsförderung gewährt, erfolgt die Leistung als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Über die individuelle Höhe der Ausbildungsförderung gibt der BAFöG-Rechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Auskunft.

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Antragstellung:

Um eine rechtzeitige Auszahlung der Leistungen zu gewährleisten wird empfohlen, den Antrag auf BAföG vollständig ca. 2 Monate vor Ausbildungsbeginn beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.

Zuständig ist im Regelfall das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern.

Zuständig in Essen:

Ausbildungsförderung BAföG

Schüler-BAföG

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Essen ist Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten rund um die Beantragung und Bewilligung  von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler. 
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellt dem einzelnen Auszubildenden die während der Ausbildungszeit individuell benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Hinweise zur Antragstellung, die zur Zeit geltenden Bedarfssätze sowie weiterführende Infos finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Für Studenten

Für Studenten sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke bei den jeweiligen Hoch- oder Fachhochschulen, Universitäten und Gesamthochschulen zuständig.
Kontaktinfo

Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)

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Hinweise zum Ausbildungsförderungsrecht sind auch im Internet zu finden unter:

www.bafoeg.bmbf.de